Inzahlungnahme (I)
bei GROBIBei unserer Inzahlungnahme handelt es sich um Gebrauchtgeräte aus dem Besitz von Kunden, deren Zeitwert wir bei einem Neukauf dem Kunden angerechnet haben. Diese Geräte haben wir auf Zustand und Funktion geprüft. Auf eventuelle, offensichtliche oder uns bekannte Mängel weisen wir bei dem jeweiligen Produkt hin. Diese Geräte geben wir mit Differenzbesteuerung und ohne Garantie.
Sie möchten Ihr noch intaktes Gerät beim Kauf in Zahlung geben?
Inzahlungnahmen müssen sich in einem neuwertigen, vollständigen (Verpackung, Zubehör, etc) und verkaufsbereiten Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall behalten wir uns eine Ablehnung der Inzahlungnahme vor. In diesem Fall würden wir die Ware auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden und den Betrag der Inzahlungnahme nachträglich berechnen. Die Gültigkeit des Kaufvertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Abweichungen und/oder Änderungen von dieser Regelung müssen vorab schriftlich festgehalten werden.
Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.